Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Warum soll ich an „diesel-klage.at“ teilnehmen und nicht selbst klagen?

Wenn Sie selbst klagen, werden Sie „Partei des Verfahrens“. Verlieren Sie Ihr Verfahren, erhalten Sie nichts und müssen die Gerichtsgebühr, Sachverständigenkosten sowie die Anwaltskosten des Gegners und die Ihres eigenen Anwalts bezahlen. Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihre Verfahrenskosten deckt, ist die Kostenübernahme mit der Versicherungssumme beschränkt. Das bedeutet, dass Sie selbst für Kosten haftbar sind, sofern Sie verlieren und die Kosten höher sind, als Ihre Versicherungssumme. Gerade im Fall VW steht Ihnen im Gerichtssaal ein mächtiger Weltkonzern mit schier endlosen finanziellen Mitteln gegenüber, der alle juristischen Spitzfindigkeiten ausnutzen wird, damit Sie nicht Recht bekommen. Bei einer Sammelklage treten die Teilnehmer ihre Ansprüche an die COBIN A GmbH, eine 100% Gesellschaft des gemeinnützigen Vereins COBIN Claims, zum Inkasso ab. Diese Organisation bündelt diese Ansprüche und klagt im eigenen Namen und auf eigenes Kostenrisiko diese Ansprüche ein. Sie müssen keine Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichtsgebühren auslegen. Die Organisation arbeitet mit einem starken internationalem Prozesskostenfinanzierer zusammen, der alle Kosten übernimmt und nur im Erfolgsfall (und nur dann!) einen prozentualen Anteil vom Ergebnis erhält. Wird der Prozess verloren, zahlt der Prozesskostenfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite. Die Teilnahme an diesel-klage.at ist daher für Sie OHNE Kostenrisiko. In Österreich sind rund 400.000 Fahrzeuge des VW Konzerns vom Abgasskandal von VW betroffen. Mit Diesel-klage.at werden Sammelklagen an verschiedenen Landesgerichten in ganz Österreich organisiert. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer wird ein Privatbeteiligtenanschluß im Ermittlungsverfahren der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption eingebracht. Ausgestattet mit ausreichenden finanziellen Mitteln, auch lange und beschwerliche Prozesse durchzustehen, können Geschädigte so auch einem Weltkonzern die Stirn bieten.

Warum kann ich nicht einfach in Ruhe abwarten bis VW meinen Schaden im „Kulanzweg“ ausgleicht?

Ihre Ansprüche gegen VW beginnen ab 19. September 2018 zu verjähren. Wenn Sie wollen, dass Volkswagen auch für Ihren Schaden zur Verantwortung gezogen wird, müssen Sie jetzt handeln und an diesel-klage.at teilnehmen. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist nur noch bis 10.9.2018, 23:59 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie alle Informationen im Online Formular eingetragen und Dokumente hochgeladen und die Teilnahmevereinbarung abgeschlossen haben. Solange Sie keine Teilnahmevereinbarung abgeschlossen haben, nehmen Sie auch an diesel-klage.at nicht teil. Ab 11.09.2018, 0:01 können Sie keine Teilnahmevereinbarung mehr abschließen.

Wann wird die erste Sammelklage eingebracht?

Die erste Muster-Sammelklage wurde am 19.03.2018 in Wien eingebracht. Im Oktober findet dazu die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung statt. Eine weitere Sammelklage wurde am 3.9.2018 in Vorarlberg eingebracht. Weitere Sammelklagen an anderen Landesgerichten verteilt über ganz Österreich werden folgen.

Wieviel Geld kann ich im Erfolgsfall erwarten?

Die Höhe Ihres endgültigen Ersatzbetrages wird von mehreren Faktoren beeinflusst: Zunächst vom Kaufpreis Ihres Fahrzeuges, der Dauer der Verfahren und der damit verbundenen Kosten und ob die Gegner Kostenersatz leisten oder nicht. In den Sammelklagen werden zumindest 15% des Kaufpreises jedes daran teilnehmenden Fahrzeuges gefordert. In den Privatbeteiligtenanschlüssen werden darüber hinausgehende Nachteile im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware geltend gemacht. Die Prämie des Prozesskostenfinanzierers beträgt 35% des Ersatzbetrages vor Kosten. Ein Beispiel: Hat Ihr Fahrzeug z.B. EUR 37.000,00 gekostet und werden EUR 5.500,00 OHNE Kostenersatz erreicht, so müssen zunächst anteilige Kosten in Abzug gebracht werden zB,: EUR 450,00, Sie erhalten demnach EUR 5.500,00 abzüglich EUR 450,00 abzüglich Erfolgsbeteiligung (hier EUR 1.925,00) = EUR 3.125,00. Nur zur Klarstellung: Wenn diesel-klage.at überhaupt keine Ersatzleistungen für Sie erlangen kann, dann zahlen Sie auch keine Kosten.

Wieso wird noch zusätzlich ein Privatbeteiligtenanschluss ohne Kosten für mich eingebracht?

In einer Sammelklage von diesel-klage.at, von denen es mehrere quer durch Österreich geben wird, wird ein Teil des Kaufpreises der betroffenen Fahrzeuges als pauschaler Ersatzbetrag eingeklagt. Dies hat nicht nur prozesstaktische Gründe: Es entspricht auch dem Willen der meisten Betroffenen, einen Pauschalbetrag für Nachteile aus dem Dieselskandal zu erhalten, aber trotzdem das eigene Auto weiter zu benutzen, solange dies möglich ist. Nach fast 3 Jahren ist der Dieselskandal aber immer noch nicht aufgearbeitet. Die ersten Fahrverbote für Diesel der Klasse EURO 5 und älter wurden in Deutschland bereits in Kraft gesetzt. Weitere Fahrverbote drohen zB. auch in manchen Städten in Österreich. Jetzt nur zB 20% vom Kaufpreis geltend zu machen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schaden noch immer größer werden kann, wäre unklug. Es macht daher Sinn, im österreichischen Ermittlungsverfahren gegen die Volkswagen AG ua. mit einem Privatbeteiligtenanschluss möglichst viele Ansprüche weitestgehend vor Verjährung zu schützen.

Wie kann ich an diesel-klage.at teilnehmen?

Dies geht ganz einfach und bequem online auf dieser Seite. Sie benötigen den Zulassungsschein und ca. 10 Minuten Ihrer Zeit. Wir übernehmen die Integration der Daten direkt aus Ihrer Fuhrparkdatenbank.

Wie läuft der Registrierungsprozess ab und welche Unterlagen benötige ich dazu?

Vorsicht: Die Anmeldung ist nur noch bis 10.9.2018 möglich! Der gesamte Anmeldeprozess ist digitalisiert. Zunächst werden Daten zum Fahrzeugeigentümer und danach zum Fahrzeug selbst abgefragt. Danach laden Sie im 3.Schritt ein Foto oder Scan des Zulassungsscheins hoch. Im 4. Schritt finden Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben mit der Bitte, deren Richtigkeit nochmals zu bestätigen. Die Teilnahmevereinbarung wird sodann aufgrund Ihrer Angaben automatisch generiert. Nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung werden wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen. Insbesondere den Kaufvertrag hinsichtlich des betroffenen Fahrzeuges. Sie können in Ihrem persönlichen Benutzerbereich („mein Konto“) auf www.diesel-klage.at alle Dokumente hochladen und danach einsehen. Wichtig: Wir informieren alle Teilnehmer laufend per E-Mail über den Fortschritt der Sammelklagen. Bitte beachten Sie stets E-Mails von info@diesel-klage.at! Wenn die Verfahren beendet sind, kommen wir nochmals gesondert mit der Mitteilung über den für Sie erstrittenen Ersatzbetrag auf Sie zu.

Ich habe mich schon bei anderen Sammelaktionen registriert - kann ich noch teilnehmen?

Wenn Sie bereits an Aktionen von anderen Organisationen in Sachen VW teilgenommen haben, die lediglich einen Privatbeteiligtenanschluss in Ihrem Namen eingebracht haben oder lediglich Ihre Kontaktdaten abgefragt haben, ist Ihre Teilnahme an diesel-klage.at möglich. Bitte beachten Sie aber jedenfalls allfällige Vereinbarungen, die Sie diesbezüglich getroffen haben. Sie müssen auch nicht einen bezahlten und für Sie eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurückziehen, etc. Sollten Sie jedoch an Aktionen teilgenommen haben, bei denen Sie Ihre Ansprüche abgetreten („zediert“) haben, ist eine Teilnahme an diesel-klage.at erst dann möglich, wenn Sie sich dort abmelden und Ihre Ansprüche wieder zurückabgetreten bekommen haben.

Ich fahre einen Diesel, aber keinen Wagen der VW-Konzernmarken. Kann ich auch teilnehmen?

Für Eigentümer von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen haben wir bereits eine Möglichkeit zur Vormerkung geschaffen. Die derzeitige Aktion betrifft jedoch nur Fahrzeuge mit einem EA189 Motor des Volkswagenkonzerns. Leasingfahrzeuge können nur teilnehmen, wenn der Leasinggeber auch deliktische Schadenersatzansprüche an den Leasingnehmer abgetreten hat. Sollte ein verbindlicher Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auch für weitere Fahrzeuge anderer Hersteller erfolgen, überlegen wir, Sammelklagen auch gegen diese Hersteller einzubringen.

Kann ich als Leasingnehmer auch an der Aktion teilnehmen?

Grundsätzlich muss das Fahrzeug bei Anmeldung schon aus dem Leasing herausgekauft worden sein. Als Leasingnehmer können Sie daher nur teilnehmen, wenn Ihnen alle (auch deliktische) Schadenersatzansprüche vom Leasingunternehmen abgetreten wurden. \nAls Leasingnehmer haben sie regelmäßig die Verpflichtung, für Schäden am Fahrzeug bei der Rückgabe oder Ende des Leasings einzustehen. Die Leasinggesellschaft hält sich an Ihnen sozusagen schadlos. Wir empfehlen Ihnen daher, mit Ihrem Leasinggeber Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, wie mit allfälligen Nachteilen durch den Dieselskandal umgegangen wird. Leasinggesellschaften können selbstverständlich wie auch andere Unternehmen an diesel-klage.at teilnehmen. Wir haben sogar eine eigene Fuhrparkregistrierung für Fuhrparks ermöglicht, um auch eine große Anzahl von Fahrzeugen organisatorisch bewältigen zu können.

Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland. Kann ich auch mitmachen?

Sofern Sie Ihr Fahrzeug in Österreich gekauft bzw. übernommen haben, ist eine Teilnahme für Sie auch an einer der Sammelklagen möglich. Die Staatsbürgerschaft oder der Wohnsitz ist daher genauso unerheblich wie die Frage, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer bei Kauf des Fahrzeuges waren.

Wird auch der Verkäufer meines Fahrzeuges geklagt?

Nein. Ansprüche gegen Ihren Fahrzeughändler sind nicht Gegenstand von diesel-klage.at . Diese Ansprüche werden auch nicht abgetreten oder im Strafverfahren gegen Volkswagen AG ua geltend gemacht. Sie müssen diese selbst geltend machen, wenn Sie dies möchten. Lassen Sie jedoch vorher die Ansprüche gegen Ihren Händler von einer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt genau überprüfen, ob diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind.

Ich habe mein Auto nach Beendigung des Leasingvertrages „herausgekauft“. Kann ich an diesel-klage.at teilnehmen.

Ja, nachdem Sie das Fahrzeug gekauft haben, sind Sie nunmehr Eigentümer. Als solcher können Sie an diesel-klage.at teilnehmen. Geben Sie beim Feld „Kaufpreis“ den ursprünglichen (leasingfinanzierten) Kaufpreis ein.

Ich lebe zwar in Österreich, habe aber mein Fahrzeug in Deutschland gekauft. Kann ich an diesel-klage.at teilnehmen?

Nein. Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb Österreichs gekauft haben und es auch außerhalb von Österreich übergeben erhielten, können Sie nicht an diesel-klage.at teilnehmen.

Ich habe das Fahrzeug nach September 2015 gekauft. Kann ich an diesel-klage.at teilnehmen?

Nein. Derzeit können nur jene teilnehmen, die ein betroffenes Fahrzeug vor 19. September 2015 gekauft haben. Sie können auch teilnehmen, wenn Sie das Fahrzeug zwischenzeitig verkauft haben. Pro Fahrzeug ist nur eine Teilnahme möglich.

Gibt es eine Frist, binnen der ich alle Fragen beantwortet haben muss und alle Dokumente zur Verfügung gestellt haben sollte?

Sie können bis 10.9.2018, 23:59 an diesel-klage.at teilnehmen. Bis dahin muss der Zulassungsschein hochgeladen und die Teilnahmevereinbarung unterschrieben sein. Nach diesem Zeitpunkt können Sie keine Teilnahmevereinbarung mehr abschließen. Ohne abgeschlossener Teilnahmevereinbarung nehmen Sie auch nicht an diesel-klage.at teil. Kaufverträge und allenfalls andere notwendige Dokumente können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beischaffen.

Ich habe mein Fahrzeug geerbt, kann ich teilnehmen?

Ja, Sie können teilnehmen. Bitte geben Sie den ursprünglichen Kaufpreis des Neufahrzeuges ein. Laden Sie die Einantwortungsurkunde, die Sie als nunmehrigen Eigentümer ausweist, gemeinsam mit dem Kaufvertrag hoch.

Am Kaufvertrag steht eine andere Person, als diejenige, die die Registrierung vornimmt. Ist das O.K.?

Nein, ist es nicht. Teilnehmer/in muss ident mit dem Käufer/in im Kaufvertrag sein. Bei mehreren Käufern sollte einer/eine die nötigen Erklärungen für die andere/den anderen abgeben.

Kann ich auch mitmachen, wenn ich mein Auto gebraucht gekauft habe?

Ja. Der Grund ist, dass sie auch bei einem Gebrauchtwagen vor September 2015 zu viel bezahlt haben, da Sie nicht wussten, dass Sie in Wahrheit keinen mangelfreien Wagen erstanden haben.

Kann ich mein Auto im Lauf der Sammelklage-Aktion verkaufen?

Ja. Der Schaden ist Ihnen schon beim Kauf entstanden, da sie für einen in Wahrheit mangelbehafteten Wagen zu viel bezahlt haben. Wenn Sie den Wagen nach September 2015 verkauft haben, ist die Teilnahme für Sie möglich, nicht jedoch für Ihren Käufer.

Wie viel Schadenersatz klagen Sie für mich ein?

Da sich der bezifferbare Schaden für Betroffene durch das Sinken der Gebrauchtwagenpreise laufend erhöht, werden wir auch die eingeklagten Summen erhöhen. Zunächst waren (wie in der Schweiz und Italien etwa) 15 Prozent des Kaufpreises als Pauschal-Schadenersatzabgeltung veranschlagt worden, nunmehr gehen wir eher von 20 Prozent oder mehr aus. Der Rest Ihres Anspruchs wird vor Verjährung geschützt! Wir unterrichten alle Teilnehmer der Aktion regelmäßig per Newsletter über wichtige rechtliche Schritte, die wir unternehmen.

Ich habe keinen VW, Skoda, Audi oder Seat. Kann ich auch mitmachen – laut Medienberichten haben ja auch andere Hersteller mutmaßlich gemogelt?

Als Eigentümer eines Mercedes-Diesel-Fahrzeuges können Sie sich seit Kurzem vormerken. Möglicherweise muss die Aktion auf andere Fahrzeug ausgedehnt werden. Besuchen Sie daher diesel-klage.at regelmäßig, um zu erfahren, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Mein Auto läuft trotz Update gut. Kann ich mich auch beteiligen?

Ja. Und: Glück gehabt, denn viele Kunden berichten von teils eklatanten Problemen nach dem Update. Sie können teilnehmen, denn technische Probleme mit dem Wagen sind keine Voraussetzung für eine Teilnahme. Der Schaden liegt in der Überzahlung beim Kauf für ein in Wahrheit mangelbehaftetes Auto, das nicht die Abgas-Grenzwerte einhält. Dazu kommt, dass spätestens mit dem Verkauf des Wagens durch den verminderten Gebrauchtwagen-Wert der finanzielle Schaden offenbar wird.

Ich habe das Auto gekauft und scheine im Kaufvertrag auf, jetzt fährt aber mein Ehepartner/ein Verwandter/Bekannter mit dem Wagen und die Zulassung wurde übertragen. Kann ich teilnehmen?

Ja. Allerdings müssen Sie uns zusätzlich die Dokumente, die die Übertragung des Wagens an den neuen Eigentümer belegen, übermitteln und nach der Anmeldung uns via eMail an info@diesel-klage.at auf diesen Umstand hinweisen.

Ich habe meinen Wagen vor dem 21. September 2015 privat gekauft. Kann ich teilnehmen?

Ja. Bitte nennen Sie uns aber unbedingt den Verkäufer.

Ich habe den Wagen zwar vor 21. September 2015 gekauft, aber mittlerweile wieder verkauft bzw. werde den Wagen verkaufen. Kann ich teilnehmen?

Ja. Falls Sie den Wagen verkauft haben bzw. verkaufen werden, nennen Sie uns bitte den Käufer.

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