Wenn Sie selbst klagen, werden Sie „Partei des Verfahrens“. Verlieren Sie Ihr Verfahren, erhalten Sie nichts und müssen die Gerichtsgebühr, Sachverständigenkosten sowie die Anwaltskosten des Gegners und die Ihres eigenen Anwalts bezahlen. Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihre Verfahrenskosten deckt, ist die Kostenübernahme mit der Versicherungssumme beschränkt. Das bedeutet, dass Sie selbst für Kosten haftbar sind, sofern Sie verlieren und die Kosten höher sind, als Ihre Versicherungssumme. Gerade im Fall VW steht Ihnen im Gerichtssaal ein mächtiger Weltkonzern mit schier endlosen finanziellen Mitteln gegenüber, der alle juristischen Spitzfindigkeiten ausnutzen wird, damit Sie nicht Recht bekommen. Bei einer Sammelklage treten die Teilnehmer ihre Ansprüche an die COBIN A GmbH, eine 100% Gesellschaft des gemeinnützigen Vereins COBIN Claims, zum Inkasso ab. Diese Organisation bündelt diese Ansprüche und klagt im eigenen Namen und auf eigenes Kostenrisiko diese Ansprüche ein. Sie müssen keine Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichtsgebühren auslegen. Die Organisation arbeitet mit einem starken internationalem Prozesskostenfinanzierer zusammen, der alle Kosten übernimmt und nur im Erfolgsfall (und nur dann!) einen prozentualen Anteil vom Ergebnis erhält. Wird der Prozess verloren, zahlt der Prozesskostenfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite. Die Teilnahme an diesel-klage.at ist daher für Sie OHNE Kostenrisiko. In Österreich sind rund 400.000 Fahrzeuge des VW Konzerns vom Abgasskandal von VW betroffen. Mit Diesel-klage.at werden Sammelklagen an verschiedenen Landesgerichten in ganz Österreich organisiert. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer wird ein Privatbeteiligtenanschluß im Ermittlungsverfahren der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption eingebracht. Ausgestattet mit ausreichenden finanziellen Mitteln, auch lange und beschwerliche Prozesse durchzustehen, können Geschädigte so auch einem Weltkonzern die Stirn bieten.